In meinen Expertisen berücksichtige ich
PSYCHOLOGISCHE QUALITÄTSSTANDARDS
WIR ÜBERPRÜFEN FAMILIENPSYCHOLOGISCHE GUTACHTEN
Familenpsychologische Gutachten sind oftmals fehlerhaft, entsprechen nicht den psychologischen Qualitätsstandards und beachten die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Aussagebeurteilung nicht
Dennoch entscheiden sie vielfach über das Sorgerecht oder den Umgang mit dem Kind.
Obwohl das Schlagwort Missbrauch mit dem Missbrauch in den 90er Jahren aus Familienrechtsverfahren herrührt, hat sich die Aussagepsychologie als einzige Beurteilungsmöglichkeit immer noch nicht etabliert.
Auch Richter, Jugendamt, Verfahrensbeistand und Rechtsanwälte sind in Aussagepsychologie, der Befragung und Beurteilung von Kinderaussagen, nicht ausgebildet.
Vielfach besteht der berechtigte Verdacht, dass Mütter die Kinder gegen den Kontakt mit ihrem Vater beeinflussen. Das kann so weit gehen, dass sogar der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs oder der Misshandlung an dem Kind erhoben wird.
Viele sexuellen Missbrauchsvorwürfe entstehen in Trennungsverfahren. Dann kommt es nicht auf Verhaltensauffälligkeiten, sondern allein auf die Angaben des Kindes an - und deshalb auf eine professionelle Abklärung des Verdachts. Jugendämter, Kinderschutzambulanz sind nicht die richtigen Anlaufstellen, da sie in Aussagebeurteilung nicht ausgebildet sind.
Hier ist der Experte in Aussagepsychologe gefragt, der der Familiengutachter sein sollte, aber oft nicht ist. Man sollte also schon bei der Auswahl des Gutachters von seinem Stellungnahmerecht als Betroffener Gebrauch machen.
Gutachten werden durch die Justiz nicht hinreichend kontrolliert, Strafjustiz und Familiengerichte verfügen immer noch nicht über die hinreichende eigene Sachkunde. Aussagepsychologisches Gutachten und familienpsychologisches Gutachten sind deshalb einer strengen fachlichen Kontrolle zu unterziehen.
Geht es um den Vorwurf sexueller Missbrauch, warten Familiengerichte vielfach die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ab. Diese kann sich lange, viele Monate, hinziehen.
Dann gilt es gleichwohl den Kontakt zwischen dem Kind und dem beschuldigten Elternteil nicht gänzlich zu unterbinden, einer möglichen Entfremdung entgegen zu wirken. Das kann - wenn eine Kinderaussage vorliegt oder ein Dritter darüber berichtet - im AUSSAGECHECK erfolgen.
Ist das Gutachten fehlerhaft, enthält es relevante Mängel, sollten Sie das dem Gericht aufzeigen.
Rechtsanwältin Gabriele Jansen fertigt seit vielen Jahren Expertisen im Familienrecht für Kollegen.
Wer schreibt - der bleibt! Das gilt auch hier. Wenn Sie den Richter überzeugen wollen, reden Sie nicht nur, schreiben Sie ihm, damit er alles in Ruhe überdenken kann.